Die Vectron Systems AG erklärt gemäß § 161 AktG, den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15.05.2012, zu befolgen. Aufgrund unternehmensspezifischer Begebenheiten kommt es zu nachfolgenden Ausnahmen:
Für Organmitglieder ist eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Aufgrund der im Vergleich geringen Aufsichtsratsvergütung ist ein Selbstbehalt für den Aufsichtsrat nicht vereinbart.
Auf einen separaten Corporate Governance Bericht innerhalb des Geschäftsberichtes wird verzichtet, um Wiederholungen zu vermeiden. Die Erläuterungen von Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex sind auf der Homepage des Unternehmens einzusehen. Eine nochmalige Darstellung im Geschäftsbericht erfolgt nicht.
Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern. Die Bestellung eines Vorsitzenden oder Sprechers wird als nicht sinnvoll erachtet.
Es ist keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder vorgesehen. Die fachliche Qualifikation des Vorstands spielt eine übergeordnete Rolle.
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen. Die Bildung von Ausschüssen jeglicher Art ist weder erforderlich noch sinnvoll.
Es ist keine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen. Die fachliche Qualifikation des Aufsichtsrats spielt eine übergeordnete Rolle.
Hinsichtlich der Veröffentlichung von Stimmrechtsanteilen und des Aktienbesitzes von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an der Gesellschaft, werden die Regularien des Entry Standards angewendet.